AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Fastenangebote meiner Praxis DREIklang
Für wen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Fastenwandern in Berlin, nachfolgend »Veranstalter« genannt, mit Ihrem Vertragspartner, nachfolgend »Kunde« genannt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
§1 Anmeldung, Vertrag

Die Anmeldung erfolgt über das Buchungsformular. Wenn Sie einen Termin buchen, bekommen Sie von uns eine E-Mail-Bestätigung und sind vorläufig angemeldet. Sobald Sie die Rechnung für den Fastenurlaub beglichen haben (ohne Hotelkosten), sind Sie verbindlich angemeldet. Sie bekommen die Rechnung unverzüglich als E-Mail-Anhang zugesendet.

Der komplette Zahlungseingang muss spätestens 4 Wochen vor Beginn des Fastentermins erfolgen. Erfolgt bis zu diesem Termin keine Zahlung, verfällt die Reservierung. Der frei gewordene Platz wird dann an einen anderen Kunden vergeben.

Sie können bis zu 30 Tage vor dem Beginn des Fastentermins von Ihrer Reservierung zurücktreten. Alle von Ihnen geleisteten Zahlungen werden im vollen Umfang zurückerstattet. Erfolgt eine Stornierung bis zu 15 Tage vor dem Fastenbeginn, erhalten Sie 50% des Betrages zurückerstattet. Stornieren Sie innerhalb von 14 Tagen vor dem Fastenbeginn, behalten wir den kompletten Betrag ein.

Wir empfehlen unseren Teilnehmern, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag auf folgendes Konto:

Name: Gesundheitspraxis Weisser
Bank: Erzgebirgssparkasse
IBAN: DE40 8705 4000 0725 0097 48

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots, sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der

Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung, die von Ihnen angenommen werden muss, entweder ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Nichtwiderspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Buchungsbestätigung, worauf in der abweichenden Buchungsbestätigung extra hingewiesen wird.

Anreise und Abreise ist nicht Bestandteil des Seminars und erfolgt auf eigene Kosten.

Leistungen, die von dem Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommenen werden, bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung.

Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen.

Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises vor Beginn der Fastenwoche(n) besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

Was ist nicht in der Seminargebühr enthalten?
Nicht in der Seminargebühr enthalten sind: Getränke außerhalb der Unterkunft, es sei denn diese Getränke gehören zur geplanten Fastenverpflegung.

Mietminderung
Bitte beachten Sie, dass aus folgenden Gründen KEIN Anspruch auf Minderung des Zimmerpreises oder Seminarpreises besteht:

    Das Zimmer/Appartment sagt Ihnen aus irgendwelchen Gründen nicht zu
    Während Ihres Aufenthaltes fallen Elektrogeräte oder der Internetzugang bzw. WLAN aus
    Sie haben eine bestimmte Kategorie gebucht, aber Ihr Wunschzimmer nicht erhalten
    Die angegebenen Quadratmeterpreise der Zimmer sind “circa” Angaben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Quadratmetergröße des Zimmers

§3 Rücktritt durch den Kunden

Ein Rücktritt von der Buchung ist jederzeit möglich, je nach Zeitpunkt des Zugangs bleibt jedoch der Vergütungsanspruch des Veranstalters wie folgt bestehen:

Abgestellt wird auf den Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.

Allgemein gilt: Bei einem Rücktritt während der Fastenwoche (Abbruch) bleibt der Vergütungsanspruch zu 100% bestehen.

Bis zum Tage des Beginns der Fastenwoche(n) kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt das ansonsten geschuldete Entgelt. Hierfür ist eine schriftliche Information an den Veranstalter erforderlich. Die Ersatzperson kann vom Veranstalter zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen an die Veranstaltung nicht gerecht wird.

Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen, besteht bei einem Rücktritt vor Beginn der Fastenwoche folgender Zahlungsanspruch des Veranstalters:

    Bis zu 30 Tagen vor Urlaubsbeginn ist der Rücktritt ohne Zahlungsverpflichtung möglich,
    zwischen 29 Tage und 15 Tage vor Urlaubsbeginn behalten wir 50% des Betrages und
    bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen behalten wir den kompletten Betrag für die Fastenbetreuung. Aus Kulanz erstellen wir in diesem Fall einen Gutschein über den bezahlten Betrag, der innerhalb von zwei Jahren eingelöst werden kann. Der Gutschein ist übertragbar.

Widerrufsformular herunterladen
§4 Rücktritt durch den Veranstalter

Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern aus, so wird der Teilnehmer spätestens eine Woche vor Reisebeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten (z.B. Krankheit), hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

Der Teilnehmer erhält den bereits bezahlten Seminarpreis zurück.

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung durch den Kursleiter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
§5 körperliche Anforderungen

Das Fastenwandern dient der Gesundheitsvorsorge und ist für Gesunde gedacht. Es ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung. Voraussetzung für die Teilnahme beim Fastenwandern ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für das Fasten und für die Wanderung (täglich ca. 3 Stunden). Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel hat er vorher seinen Arzt zu konsultieren.

Eine Pflicht zum Einschreiten des Veranstalters besteht nur dann, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist.

Für mögliche Unfälle bei der Wanderung besteht Unfallversicherungsschutz.

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.
§6 Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung

Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt, dass er ausreichend versichert ist.

Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung.

Unser AGB gelten für meine Angebote. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

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